Eine Frage der Steuergestaltung
Am 10. September 2026 eröffnete die Europäische Kommission eine Konsultation zur Ausrichtung der Mehrwertsteuer auf eine kreislauforientierte, emissionsarme Wirtschaft. Für Mode sind Gebrauchtwaren und die Vernichtung brauchbarer Produkte relevant.
Warum Mehrwertsteuer die Mode betrifft
Die steuerliche Behandlung beeinflusst Wiederverkauf, Reparatur, Retouren und unverkaufte Bestände. Auf lineare Neuwarenverkäufe zugeschnittene Regeln können wiederholte Nutzung unnötig erschweren.
Was die Konsultation umfasst
Genannt werden drei Bereiche: Gebrauchtwaren, Vernichtung brauchbarer Waren und Vorsteuerabzug für geschäftlich genutzte Pkw. Der Modebezug stammt aus den ersten beiden; die Quelle kündigt keine bekleidungsspezifische Steuer an.
Konsultation ist kein Gesetz
Stellungnahmen sind bis 4. November 2026 möglich. Bewertung und Folgenabschätzung sollen Anfang 2027 enden und könnten einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie unterstützen. Maßnahme, Satz und Startdatum wurden nicht beschlossen.
Zu prüfende Fragen
Zu bewerten sind Verwaltungsaufwand, Betrugsrisiko, Folgen für kleine Unternehmen, Spenden und Retouren sowie die Frage, ob Anreize Produktleben verlängern statt nur Buchungsbezeichnungen zu verschieben.
Worauf Designer und Händler achten sollten
Entscheidend sind operative Details: Eintritt in den Wiederverkauf, Wertberechnung und Umgang mit brauchbaren Beständen durch Reparatur, Spende, Verkauf oder Vernichtung. Bis ein Vorschlag Gesetz wird, ist dies Politikentwicklung, keine neue Compliance-Regel.
Primärquelle
Mitteilung der Europäischen Kommission. Abgerufen am 12. September 2026.